Abschied

Abschied

Liebe Mitmieterinnen und Mitmieter
der Spittelmarktabrundung,

in Kürze wird der neue Mieterbeirat für das Quartier Regierungsviertel gewählt und der Mieterbeirat Spittelmarkt stellt seine Tätigkeit ein.

Der Mieterbeirat bietet Ihnen an, am

20. August, von 15.00 bis 17.00 Uhr,

ihre Fragen dazu zu beantworten und sich auch dabei von Ihnen zu verabschieden.

Treffpunkt: Mieterraum, Zugang Seydelstraße 29

BERLIN sagt Danke

BERLIN sagt Danke

BERLIN – Regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey, lud die vielen Damen und Herren, der freiwilligen Engagierten in den Festsaal des Roten Rathauses ein, um sich für ihren ehrenamtlichen Einsatz zu bedanken.

Giffey: „Der Einsatz der vielen Freiwilligen in Berlin war in diesem Jahr einmal mehr überwältigend. Was die Stadtgesellschaft, die Berlinerinnen und Berliner, vor allem bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine geleistet hat, verdient große Anerkennung.

 

…Das Engagement der Tafeln, Lesepaten, Jugendarbeit, in Hospizen, im Umweltschutz, Sportvereinen, Opfer- und Flüchtingshilfen etc. bereichert tagtäglich unsere Stadt,

…erfährt unser Gemeinwesen eine unverzichtbare Unterstützung…

 

Dafür sagen wir von Herzen Danke.“

Unter den Ehrenamtlichen aus den verschiedensten sozialen Organisationen, war für den Mieterbeirat Berlin-Spittelmarkt “unsere” Monika Nixdorf sehr willkommen, insbesondere auch aufgrund ihres weiteren Engagements:

50 Jahre für die Volkssolidarität

Mit anerkennenden Worten, Musik und gutem Catering hatte Bürgermeisterin Giffey dann Zeit und Humor für die gewünschten Selfies und Erinnerungsfotos.

 

 

Anpassung der Vorauszahlungen für Heizkosten

Anpassung der Vorauszahlungen für Heizkosten

Mieterinnen und Mieter sind mit Bezug auf die Information der WBM zu möglichen Vorauszahlungen bei den Heizkosten mit Fragen dazu an den Mieterbeirat herangetreten.

Zur Beantwortung dieser Fragen verweist der Mieterbeirat auf den beiliegenden Artikel aus der Zeitschrift des Berliner Mietervereins:

Anpassung der Vorauszahlungen für Heizkosten

 

Viele Mieterinnen und Mieter erhalten derzeit Post von ihrem Vermieter, mit der wegen der stark gestiegenen Energiepreise die Vorauszahlungen für die Heizkosten erhöht werden.
Ist das zulässig?

 

Zu unterscheiden ist die Anpassung der Vorauszahlungen von einer Mieterhöhung der Nettokaltmiete. Während die Erhöhung der Nettokaltmiete begründet werden und als Zustimmungsverlangen formuliert werden muss, ist dies bei der Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten nicht der Fall.

 

Denn gemäß § 560 Abs. 4 BGB dürfen sowohl Vermieter als auch Mieter nach einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung die Vorauszahlungen in angemessener Höhe anpassen. Die Anpassung bedarf der Textform.

 

Die Anpassung sollte also im Zusammenhang mit einer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung stehen.

 

Unschädlich ist, wenn die letzte Betriebs- oder Heizkostenabrechnung bereits einige Monate her ist, erforderlich ist lediglich ein tatsächlicher Bezug zu der Abrechnung.

 

Weist die letzte Betriebskostenabrechnung ein Guthaben aus, können Mieter eine Reduzierung ihrer Vorauszahlungen fordern. Ergibt die letzte Betriebs- oder Heizkostenabrechnung eine Nachzahlung, kann hingegen der Vermieter eine Erhöhung der Vorauszahlungen fordern. Bei der Höhe der Anpassung werden die Höhe der Nachforderung der letzten Abrechnung sowie die zukünftige Preisentwicklung berücksichtigt.

 

Da wegen der gestiegenen Energiepreise insbesondere bei den Heizkosten in der nächsten Heizkostenabrechnung mit hohen Nachforderungen zu rechnen ist, kann eine angemessene Erhöhung der Vorauszahlungen insofern für Mieter von Vorteil sein, als dass die Nachforderung bei der nächsten Abrechnung nicht ganz so hoch ausfällt. Denn die geleisteten Vorauszahlungen müssen bei der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Anpassung der Vorauszahlungen grundsätzlich zulässig.

 

MieterMagazin,
 Ausgabe Oktober 2022

 

Wichtige Warnung!

Wichtige Warnung!

Liebe Mieterinnen und Mieter,

in den vergangenen Monaten wurden in unserem Wohnbereich wiederholt Kellereinbrüche begangen. Die dabei betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden dadurch beunruhigt und verunsichert.

Das Interesse der Einbrecher lag dabei nach Erfahrungen der Polizei an Sachen, die sich schnell zu Geld machen lassen. Beispiele sind Fahrräder, Werkzeuge, Skiausrüstungen u.a.m. Bestohlene stellen immer wieder fest, dass ihre Sachen danach auch im Internet angeboten werden.

Die Polizei rät daher, keine wertvollen Sachen im Keller zu lagern.

Wurde eingebrochen, muss sofort die Polizei unter 110 angerufen werden. Bei dem Gespräch erhalten die Betroffenen dann erste Verhaltensvorgaben von den zuständigen Beamten.

Was können die Mieterinnen und Mieter tun, um Einbrüche zu verhindern bzw. zu erschweren?

Wichtig ist vor allem die Hauseingangstür geschlossen zu halten und die Kellerzugangstüren immer abzuschließen. Nur eingeklinkte Kellereingangstüren lassen sich relativ einfach öffnen. Sind Türen defekt, sollte sofort die Hausverwaltung informiert werden.

Wichtig ist, dass Kellereinbrüche besonders dann auftraten, wenn das Durchgangstor Wallstraße immer wieder längere Zeit offen stand und damit Nichtbewohnern der Zugang zu den Eingangstüren erleichtert wurde.
Die Polizei rät, klingelnden fremden Personen nicht einfach die Haustür zu öffnen. Sie verweist auch darauf, dass sich Hausbewohner nicht scheuen sollten, die Polizei anzurufen, wenn sie zum Beispiel verdächtige Geräusche im Keller hören. Wer Verdächtiges meldet, hilft Einbrüche zu verhindern. Bei ungewöhnlichen oder verdächtigen Beobachtungen sollte daher sofort die 110 gewählt werden.

Der Mieterbeirat bittet alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner durch ihren Beitrag zur Einhaltung der genannten Sicherheitshinweise kriminelle Aktivitäten zu erschweren bzw. sogar zu verhindern. Der Mieterbeirat legt diesem Aushang zu Ihrer Kenntnisnahme die „10 goldenen Regeln“ der Polizei für sicheres Wohnen bei.

Absage Hoffest

Absage Hoffest

Leider, leider, leider: Wir sagen das geplante Hoffest ab.

Nach gründlicher und sachlicher Prüfung der aktuellen Lage und bestehenden Möglichkeiten ist der Mieterbeirat zur Entscheidung gekommen, das im September dieses Jahres geplante Hoffest nicht durchzuführen.

Sowohl die aktuelle Corona-Situation, als auch die auf dem Hof bestehenden begrenzten Möglichkeiten für eine notwendige Abstandshaltung lassen nach unserer Auffassung eine Durchführung nicht zu.

Wir gehen davon aus, dass im September nächsten Jahres wieder normale Bedingungen herrschen werden und wir dann unser Hoffest auch als Abschluss eines komplizierten, schweren und uns alle belastenden Lebensabschnittes durchführen können.

Mit den besten Wünschen für alle Mieterinnen und Mieter

2. Hoffest in Planung

2. Hoffest in Planung

2. Hoffest – nach 2019 und Corona-Zwangspause nun Planung für Sep. 2021.

Der Mieterbeirat beabsichtigt, sofern es die Hygienebedingungen das möglich machen, im September 2021 wieder ein Hoffest mit allen Mieter und Mieterinnen zu organisieren, um die Tradition unserer Veranstaltung vom September 2019 fortzusetzen und unser gutes Zusammenleben zu stärken.

Bei Musik, Kaffee und Kuchen können wir uns näherkommen, interessante Gedanken und Ideen austauschen. Eine gute Gelegenheit, alte Bekanntschaften zu vertiefen und neue zu schließen. In diesem Sinne möchten wir dieses Hoffest auch nutzen, um die vielen neuen MieterInnen in unserem Wohnobjekt willkommen zu heißen. Und wir möchten damit auch ein schönes Erlebnis für unsere Kinder schaffen.

Mitwirken erbeten!

Wenn die Durchführung des Mieterfestes möglich ist, wird sich der Mieterbeirat rechtzeitig vorher an alle MieterInnen wenden, um sie um Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung des Hoffestes zu bitten. Wie Sie sich vorstellen können, benötigen wir dazu breite aktive Unterstützung der Mieter und Mieterinnen unserer Gemeinschaft.

Vielleicht möchten Sie:

  • bei der Organisation helfen,
  • Kuchen backen,
  • ein typisches Gericht anbieten,
  • Musik machen,
  • Kinder zum Spielen animieren,
  • o. ä.?

Ihre Mitwirkung hatte sich bereits beim 1. Mietertreffen 2019 sehr gut bewährt – Danke!

Ihre Antworten / Fragen und Meinungen können Sie in unseren MBR-Briefkasten (Seydelstr. 36) einwerfen, an die MBR-Mitglieder direkt stellen oder auch an unsere E-Mail-Adresse MBRSpittelmarkt(at)gmx.de schicken.

Der Mieterbeirat wünscht allen MieterInnen gute Gesundheit und Optimismus

PS: Da wir auch den Fahrwegteil für die Gestaltung des Hoffestes eingeplant haben (u. a. Malwettbewerb für die Kinder), bitten wir die Autobesitzer herzlich für die Zeit des Hoffestes ihre Autos auf der Straße zu parken.

Wartung Rauchmelder

Wartung Rauchmelder

Nach dem Berliner Baugesetz sind Mieter für die Wartung der in ihren Wohnungen installierten Rauchmelder verpflichtend zuständig.

Bitte Beachten: Diese Wartung ist jährlich durchzuführen und jedes mal schriftlich zu dokumentieren, wie wir in unserem Aushang vom 24.03.2019 und der folgenden Mieterbeiratssprechstunde am 04.04.2019 zu den neu installierten Rauchmeldern informiert hatten.

Durchzuführende Maßnahmen sind:

  1. Beseitigung von Verschmutzungen – Prüfen Sie jeden Rauchwarnmelder auf Verschmutzungen (insbesondere der Raucheingangsöffnungen), welche in den meisten Fällen durch Hausstaub (oder Spinnweben) entstehen können. Verschmutzungen können vorsichtig mit einem Staubsauger entfernt werden. (nur saugen-nicht blasen !!!)
  2. Sichtkontrolle – Der Rauchmelder muss eingehend auf mögliche Beschädigungen überprüft werden. Risse oder Kratzer am Gehäuse können darauf hinweisen, dass der Melder eventuell nicht mehr funktionstüchtig ist.
  3. Manueller Funktionstest – Nach der jährlichen Reinigung Reinigung muss die Funktionalität des Rauchmelders mittels der Drückens der TEST-Taste des Rauchmelders überprüft werden. Das kann z.B. mit einem Besenstiel erfolgen. Wird das Signal durch das Drücken des Deckels (Mitte der Unterseite) ausgelöst, so hat der Rauchmelder auch diesen Teil der Wartung bestanden.

Wird das Test-Signal nicht ausgelöst oder der Signalton ist zu schwach, muss über den Hausmeister eine Reparatur oder ein Austausch veranlasst werden. Die jährliche Wartung ist pro Rauchwarnmelder schriftlich zu protokollieren.

Wenn es Mieterinnen oder Mietern trotzdem nicht möglich ist diese Forderung zu erfüllen, sollten sie Hilfe bei Verwandten oder hilfsbereiten Nachbarn suchen. Mieterinnen und Mietern, die trotzdem die Wartungspflicht nicht erfüllen können, empfehlen wir, dies mit Angabe von Gründen schriftlich an die WBM mitzuteilen, um rechtliche Konsequenzen wegen Nichterfüllung der Wartungspflicht zu verhindern.

Wasser für die Bäume – mitmachen!

Wasser für die Bäume – mitmachen!

Unser Bäume und Sträucher haben Durst! Gerne bitte mitmachen und wässern.

Langsam werden erste Schritte zur Normalisierung unseres Zusammenlebens auch in Berlin umgesetzt. Davon ausgehend schlägt der Mieterbeirat vor, dass wir uns an der Aktion „Wasser für unsere Bäume“ beteiligen.

Auf unseren Aufruf zur Mitwirkung bei der Sicherung der Bewässerung hat sich bis jetzt 1 Familie gemeldet. Da durch sie allein die Bewässerung der Bäume nicht gesichert werden kann, bittet der Mieterbeirat nochmals um die Meldung von InteressentInnen, die ehrenamtlich helfen möchten, unter der:

  • Email- Adresse MBRSpittelmarkt@arcor.de oder
  • durch Zetteleinwurf in den Mieterbeiratsbriefkasten an der Seydelstraße 36

Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.

Die Bereitstellung eines Wasserschlauches/mit Wagen, des Hofwasseranschlusses und der Abstellung von Schlauch und Wagen sind mit der WBM geklärt.

Der Mieterbeirat freut sich auf Eure Meldung.

Mit den besten Wünschen für eine gute Gesundheit und Optimismus

 

Ostergruß mit Nachbarschaftshilfe

Ostergruß mit Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe – CORONA beeinflusst zur Zeit unser ganzes Leben bis in die Familien hinein. Ein Ende der Pandemie ist noch nicht abzusehen. Jeder von 
uns ist bemüht, das möglichst Beste aus der gegenwärtigen Situation zu machen.

Mehrere Mieterinnen und Mieter haben dem Mieterbeirat die Frage gestellt, wie sie andere Mieterinnen und Mietern unterstützen können, die für den Einkauf (von Lebensmitteln bis hin zu Medikamenten) Hilfe benötigen.

Der Mieterbeirat hat diesen Aufruf (Liste hier downloaden) in der gesammten Wohnanlage ausgehängt. Er soll dazu beitragen, dass in jedem Aufgang unserer Spittelmarktabrundung (Wallstraße 1 bis 5 und Seydelstraße 29 bis 37) 
sich die MieterInnen eintragen können, die Hilfe brauchen und die MieterInnen, die ihre Hilfe anbieten.

Über die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail oder Aushang im Aufgang), können dann der direkte Kontakt und die notwendigen Absprachen erfolgen.

Sollte es allgemeine Fragen geben, so besteht auch die Möglichkeit, sich mit Email (MBRSpittelmarkt@arcor.de) oder Brief (Briefkasten des Mieterbeirates an der Seydelstraße 36) direkt an den Mieterbeirat zu wenden. Bei Gesprächsbedarf bitte dann auch die eigene Telefonnummer angeben.

Wichtige Telefonnummern bzw. Internetadressen zu allgemeinen und Einzelfragen der CORONA-Pandemie finden Sie unter:

Zur Versorgung mit Lebensmitteln gibt es verschiedene Lieferdienste, bei denen über Internet Lebensmittel und Haushaltsartikel bestellt werden können. Das sind z. B.:

  • Food.de
  • Rewe sowie
  • Lieferando
  • Taxi Berlin bietet aktuell gleichfalls einen Einkaufsservice an.

Hilfe und Unterstützung von der CORONA-Hotline für den Bezirk Mitte erhalten Sie unter 030/ 901 84 1000, (täglich von 08:00 bis 15:00 Uhr); E-Mail: corona@ba-mitte.berlin.de

Auch die WBM steht ihren Mieterinnen und Mietern weiterhin in den Servicezeiten von 08:00 – 17:00 Uhr über folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

  • E-Mail: mieterservice@wbm.de,
  • Telefon: 030/ 2471-5700  und
  • Postanschrift: 
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Mieterservice, Karl-Liebknecht-Str. 7 in 10178 Berlin.

Bei Störfällen innerhalb der Wohnung oder an haustechnischen Einrichtungen erreichen Sie die WBM- Störzentrale wie bisher unter der Telefonnummer 0180/ 3333 222

Ihr Mieterbeirat wünscht Ihnen allen frohe Osterfeiertag. Bleiben Sie und Ihre Familien geschützt bzw. gesund. Helfen Sie bitte Ihren Nachbarn…

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CORONA-Pandemie: Erleichterte Krankschreibung

CORONA-Pandemie: Erleichterte Krankschreibung

CORONA-Pandemie: Ärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschreiben. Sonderregelungen im Zusammenhang mit COVID-19. Das Bundesministerium für Gesundheit erleichtert die Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ab sofort gilt: Nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis max. 14 Tage ausgestellt bekommen und müssen dafür keine Praxis aufsuchen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) meldet dazu auf dessen Webseite:

Die Zahl der Menschen, die sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert haben, steigt auch in Deutschland weiter an. Durch zahlreiche Maßnahmen wird derzeit versucht, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Infektionsketten sollen so unterbrochen und Infektions- und Verdachtsfälle schnell erkannt und isoliert werden.

Ärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. In solchen Fällen ist die telefonische AU auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Bereits seit etwa zwei Wochen dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu einer Woche ausstellen.

Jetzt haben der GKV-Spitzenverband und die KBV die Regelung noch einmal erweitert. Neu neben der längeren Dauer von bis zu 14 Tagen ist, dass unter die Regelung auch Patienten fallen, bei denen ein Corona-Infektionsverdacht besteht. Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.

Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden.

Sollte bei einem Patienten mit Infektionsverdacht eine Labordiagnostik (nach RKI-Kriterien) erforderlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen lassen kann. Falls dazu eine Überweisung nötig ist, schickt der Arzt diese dem Patienten per Post zu. Der Arzt muss außerdem darauf hinweisen, dass der Patient unverzüglich einen Arzt aufsucht – nach telefonischer Anmeldung –, falls es ihm gesundheitlich schlechter geht.

Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet.

Der Mieterbeirat wünscht Gesundheit: Bitte bleiben Sie möglichst zu Hause!

GESPERRT meint G-E-S-P-E-R-R-T!

GESPERRT meint G-E-S-P-E-R-R-T!

CORONA-Virus: Die Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte (WBM) sperrt den Spielplatz für die Wohnanlage Spittelmarkt.

Die WBM kommt hierbei einer staatlichen Anordnung nach! Der Mieterbeirat bittet alle Mieter und Mieterinnen dingend um die strikte Einhaltung!

Sie schützen sich und insbesondere Dritte.

WBM Information

Bitte helfen Sie ggf. durch eine Ansprachen an “schwer belehrbare Personen” und geben entsprechende Hinweise auf die aktuellen behördlichen Auflagen, so dass nachstehende Gefährdung unterlassen wird.

“Unbelehrbare Nachbarn”

 

#MUNDSCHUTZ #ATEMSCHUTZMASKE

#MUNDSCHUTZ #ATEMSCHUTZMASKE

Mundschutz- bzw. Atemschutzmasken werden knapp. Privatleute bekommen fast keine mehr zu kaufen. Was können wir selber tun?

Hier ein Beispiel, das uns übermittelt wurde, um zu zeigen was eine liebe Oma gerade näht, um Ihre Enkel vor dem Corona-Virus zu schützen.

Wer eine Nähmaschine hat, kann das sicher nachmachen und damit etwas zum Eigen- bzw. Schutz Dritter beitragen. Auch wenn die Teile medizinisch nicht perfekt sind, man kann sie stets waschen, wechseln und der Effekt ist zumindest, dass andere Leute das Signal erkennen und automastisch mehr Abstand halten.

Hier noch eine Näh-Anleitung, gefunden auf Youtube.