Nach dem Berliner Baugesetz sind Mieter für die Wartung der in ihren Wohnungen installierten Rauchmelder verpflichtend zuständig.
Bitte Beachten: Diese Wartung ist jährlich durchzuführen und jedes mal schriftlich zu dokumentieren, wie wir in unserem Aushang vom 24.03.2019 und der folgenden Mieterbeiratssprechstunde am 04.04.2019 zu den neu installierten Rauchmeldern informiert hatten.
Durchzuführende Maßnahmen sind:
- Beseitigung von Verschmutzungen – Prüfen Sie jeden Rauchwarnmelder auf Verschmutzungen (insbesondere der Raucheingangsöffnungen), welche in den meisten Fällen durch Hausstaub (oder Spinnweben) entstehen können. Verschmutzungen können vorsichtig mit einem Staubsauger entfernt werden. (nur saugen-nicht blasen !!!)
- Sichtkontrolle – Der Rauchmelder muss eingehend auf mögliche Beschädigungen überprüft werden. Risse oder Kratzer am Gehäuse können darauf hinweisen, dass der Melder eventuell nicht mehr funktionstüchtig ist.
- Manueller Funktionstest – Nach der jährlichen Reinigung Reinigung muss die Funktionalität des Rauchmelders mittels der Drückens der TEST-Taste des Rauchmelders überprüft werden. Das kann z.B. mit einem Besenstiel erfolgen. Wird das Signal durch das Drücken des Deckels (Mitte der Unterseite) ausgelöst, so hat der Rauchmelder auch diesen Teil der Wartung bestanden.
Wird das Test-Signal nicht ausgelöst oder der Signalton ist zu schwach, muss über den Hausmeister eine Reparatur oder ein Austausch veranlasst werden. Die jährliche Wartung ist pro Rauchwarnmelder schriftlich zu protokollieren.
Wenn es Mieterinnen oder Mietern trotzdem nicht möglich ist diese Forderung zu erfüllen, sollten sie Hilfe bei Verwandten oder hilfsbereiten Nachbarn suchen. Mieterinnen und Mietern, die trotzdem die Wartungspflicht nicht erfüllen können, empfehlen wir, dies mit Angabe von Gründen schriftlich an die WBM mitzuteilen, um rechtliche Konsequenzen wegen Nichterfüllung der Wartungspflicht zu verhindern.