Hunderttausende Mieter Berlins erhalten mit der nächsten Betriebskostenabrechnung zu viel bezahlte Wassergebühren für 2012 zurück.

Laut Berliner Mieterverein (BMV) sei der 31. Dezember 2014 dafür der späteste Zeitpunkt. Das Bundeskartellamt hatte die Wasserbetriebe zur Rückzahlung verpflichtet – im Durchschnitt nach Unternehmensangaben etwa 13,50 Euro. Die Hausverwaltungen müssten aber darlegen, wie sie die Rückzahlung verrechnet haben.

Wer Zweifel habe, ob der Vermieter die Rückzahlung weiterreicht, könne bei der Hausverwaltung die Belege zur Betriebskostenabrechnung einsehen. Vermieter außerhalb Berlins müssten sie auf Wunsch auch zuschicken.

Einzelne Vermieter wollten die Rückzahlung für 2012 nicht weiterreichen, weil die Wasserbetriebe sie nur unter Vorbehalt gewährten, und die rechtliche Klärung abwarten. Am 24. Februar entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. VI-2 Kart 4/12), dass das Bundeskartellamt das Unternehmen zur Preissenkung zwingen durfte. Weil die Berliner Wasserbetriebe bei ihren Kunden privatrechtliche Entgelte statt öffentlich-rechtlicher Gebühren erheben, unterliegen sie der Aufsicht des Kartellamtes. Der Aufsichtsrat des landeseigenen Unternehmens hatte den Vorbehalt in den Rechnungen bereits gekippt.

Für 2014 soll der Tarif von Anfang an günstiger angesetzt werden. Die vom Land geforderte Preissenkung um mindestens 15 Prozent ist in Arbeit. Am 5. März soll der Aufsichtsrat über einen Vorschlag des Vorstands entscheiden. Er würde dann rückwirkend zum 1. Januar gelten. dpa/nd

Quelle: Neues Deutschland, Ausgabe vom 26.02.2014, Seite 24.