Bei Überspannungsschaden haftet Netzbetreiber

Auch Elektrizität ist ein Produkt. Kommt es »fehlerhaft« beim Kunden an und zerstört – infolge durch Leitungsschäden bedingte Überspannung – seine Elektrogeräte, haftet der Netzbetreiber.

Diese Haftung ist unabhängig vom Verschulden, entschied laut Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Februar 2014 (Az. VI ZR 144/13).

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