Mietaufstellung für den Zeitraum der Modernisierung einholen

Falls  Sie finanzielle Sozialunterstützung erhalten, achten Sie bitte darauf, dass gegenüber den Ämtern auch Mietminderungen (nicht nur bei Mieterhöhungen), wie aktuell aufgrund der Modernisierung, anzugeben sind. Wenden Sie  sich schnellstmöglich direkt an die WBM und holen sich eine konkrete Mietaufstellung ein. Damit können sie bei den Ämtern zeitnah verbindliche Unterlagen vorlegen.

Sollten Sie gegen die Höhe der Mietminderung geklagt haben, so ist nach dem Gerichtsentscheid auch der bis dahin vergangene Zeitraum in der Mietaufstellung zu berücksichtigen.

Ansprechpartnerin bei der WBM ist Frau Hafenstein (Tel.: 030/24 71 49 12).

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Ich, Botschafter a. D. Walter Neumann (Wohnort: Deutschland), verarbeite zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in meiner Datenschutzerklärung.
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