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“Die Verstärkung der Steigeleitung stellt eine nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswertes der Mietsache dar. Durch die Verstärkung der Steigeleitung wird die Stromversorgung an moderne Wohngewohnheiten angepasst und jedem Mieter ein gefahrloser und störungsfreier Betrieb der heute zur Standardausstattung zählenden Haushaltsgeräte und sonstigen technischen Geräte gestattet. Denn durch die verstärkte Elektrosteigeleitung wird nicht nur die einzelne Wohnung, sondern das gesamte Haus mit einer höheren Stromzufuhr versorgt. Diese soll ermöglichen, dass sämtliche Mieter in die Lage versetzt werden, in ausreichendem Maße moderne Elektrogeräte zu betreiben, ohne dass das Hausnetz zusammenbricht.” (AZ: 12C8/05 vom 15. Dezember 2005 AG Lichtenberg)
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