Die neuen Balkontüren (z.B. Wallstraße 4) werden durch das Anschrauben von Blockierblechen festgestellt.
Da den Mietern mitgeteilt wurde, dass in die Türen keine Schrauben angebracht werden dürfen, tauchte nun die Frage auf, ob durch die Blockierbleche ein Schaden an den neuen Balkontüren entsteht.
Da den Mietern mitgeteilt wurde, dass in die Türen keine Schrauben angebracht werden dürfen, tauchte nun die Frage auf, ob durch die Blockierbleche ein Schaden an den neuen Balkontüren entsteht.
1 Antworten
Nein, die neu eingebauten Balkontüren werden dadurch nicht beschädigt. Die Blockierbleche dienen der Mietersicherheit. Die Balkone dürfen wegen der stattfindenden Arbeiten und Absturzgefahr nicht von den Mietern betreten werden.
Die vom Metallbauer über die gesamte Breite angebrachte Absperrung ist uns bei den Fassadenarbeiten im Weg. Deshalb wurden vom Fensterbauer an die Balkontüren sogenannte Z-Bleche angebracht, die ein Öffnen der Balkontür verhindern. Dafür wurden genau die Bohröffnungen verwendet, die für die Zuziehgriffe vorgesehen sind. Nach Beendigung der Baumaßnahmen auf den Balkonen werden die Z-Bleche demontiert und die Zuziehgriffe montiert.
Die vom Metallbauer über die gesamte Breite angebrachte Absperrung ist uns bei den Fassadenarbeiten im Weg. Deshalb wurden vom Fensterbauer an die Balkontüren sogenannte Z-Bleche angebracht, die ein Öffnen der Balkontür verhindern. Dafür wurden genau die Bohröffnungen verwendet, die für die Zuziehgriffe vorgesehen sind. Nach Beendigung der Baumaßnahmen auf den Balkonen werden die Z-Bleche demontiert und die Zuziehgriffe montiert.
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