Der Berliner Mietspiegel gilt seit dem 1. Mai 2013 für zwei Jahre. Der nächste Mietspiegel erscheint im Frühjahr 2015. Mit der Vorbereitung wurde bereits begonnen. Es geht auch um eine Aktualisierung der Wohnlagenzuordnung in einfache, mittlere und gute Wohnlage.

Von den 19 105 Einzelpositionen im gültigen Straßenverzeichnis gibt es gegenüber dem Mietspiegel 2011 bei 2336 Positionen Änderungen, nahezu alle von den Vermieterverbänden beantragt.

Damit künftig auch Mieter stärker Änderungswünsche einbringen können, müssen sie Kenntnis von diesem Recht erhalten, was offensichtlich bisher ungenügend erfolgte.

Der Berliner Mieterverein (BMV) hat ein Informationsblatt »Wohnlagenfestlegung im Mietspiegel« (Nr. 202 vom Oktober 2013) aktualisiert herausgegeben. Es enthält auf der Rückseite den formulierten Antrag zum Ausfüllen. Die Vorschläge sind bis zum 26. März 2014 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzureichen!

Das Infoblatt 202 kann in allen BMV-Beratungsstellen abgeholt werden. Dort kann man auch Einsicht in das Wohnlagenverzeichnis zum Mietspiegel 2013 und in die Definitionen für einfache, mittlere und gute Wohnlagen nehmen, um die derzeit gültige Einordnung des selbst bewohnten Mietshauses zu erhalten. Bei fehlendem Einverständnis damit kann und sollte man mit dem Infoblatt 202 seinen Änderungsantrag an die Senatsverwaltung senden.

Quelle: Neues Deutschland, Ausgabe vom 26.02.2014, Seite 24.