Unterstützung bei der WBM einfordern!

Auch wenn die Wohnungsbegehung noch nicht erfolgte, können Sie sich für die Sicherstellung der Baufreiheit beim Fensterwechsel unterstützen lassen.

Laut Aushang der WBM vom  05.03.2014 kann der Zeitraum zwischen Begehung und Fensterwechsel recht kurz ausfallen.

Baufreiheit muss auch für die Bautätigkeit an den Fenstern geschaffen werden. Das ist Aufgabe des Vermieters.

Wenn Sie Unterstützung brauchen (z. B. bei der Räumung von Möbeln und ggf. deren Einlagerung), wenden Sie sich kurzfristig direkt an die WBM und fordern Sie Unterstützung ein.