Mieter haben sich an den Mieterbeirat mit der Frage gewandt, warum in der Betriebskostenabrechnung 2015 für das ganze Jahr (2015) die anfallenden Kosten der Heizung, Warmwasserbereitung sowie der Be- und Entwässerung vollständig nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzflächen auf die beteiligten Mieter umgelegt wurden – und keine wohnungsbezogene Erfassung erfolgte.

Folgende Antwort haben wir von der zuständigen Abteilung der WBM erhalten:

Für das Jahr 2015 wird tatsächlich keine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizung und des Wassers erfolgen können. Dies gilt sowohl für die Objekte Wallstr. 1-5, 7 als auch für die Seydelstr. 29-37.

Beide Gebäudegruppen befanden sich bis zur Installation der beiden neuen Übergabestationen (August 2015) hinsichtlich Heizung und Wasser wegen des gemeinsamen zentralen Energiebezugs in einer direkten Abhängigkeit voneinander.

Voraussetzung für eine umfassend verbrauchsabhängige Abrechnung ist das Vorhandensein einer einheitlichen Ausstattung mit Messgeräten in allen angeschlossenen Nutzeinheiten. Dies ist seit Beginn der  Modernisierung nicht mehr der Fall gewesen. Entsprechende Hinweise zum Verfahren wurden bereits im Rahmen der Modernisierungsankündigung (Seite 6) gegeben.

Nach Rücksprache mit unserer Haustechnik, wird die Firma Techem nun sehr kurzfristig die Installation der Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler in der Liegenschaft vornehmen, womit eine verbrauchsabhängige Abrechnung ab dem Jahr 2016 wieder
gewährleistet wird.