Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt fördert ab sofort den professionellen Einbau von Schallschutzfenstern in Wohnhäusern in stark verkehrslärm-belasteten Straßen mit einem finanziellen Zuschuss.

Dazu Christian Gaebler (Staatssekretär für Verkehr und Umwelt):

“Das Berliner Schallschutzfensterprogramm ist Teil des zur Zeit öffentlich ausliegenden Entwurfs zum Lärmaktionsplan 2013-2018. Überall dort, wo auch künftig die Schwellenwerte des Lärmaktionsplans überschritten werden (tagsüber 70 Dezibel oder nachts 60 Dezibel), kommen passive Maßnahmen wie die Verbesserung der Schalldämmung der Fenster in Betracht. In den Jahren 2014 und 2015 kann der Einbau von Schallschutzfenstern in Wohngebäuden in besonders vom Verkehrslärm belasteten Straßen finanziell gefördert werden.”

Denn meist sind es die Fenster, über die der Verkehrslärm in die Wohnungen eindringt. Die für laute Hauptstraßen geeigneten Fenster (Schallschutzklasse 4 bzw. 5 der VDI-Richtlinie 2719) haben ein Schalldämmmaß von mehr als 40 Dezibel. Zum Vergleich: Alte Fenster ohne Dichtungen erreichen nur eine Dämmung von 20 bis 25 Dezibel.

Dieser Unterschied wird im geschützten Wohnraum als eine Lärmreduzierung auf etwa ein Viertel empfunden.

Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern, -außentüren und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Lüftungsanlagen. Der Förderbetrag beträgt bei Fenstern und Türen (ggf. inkl. Rollladenkasten) 250 Euro je m² Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und 350 Euro je m² Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5. Lüftungseinrichtungen können mit einer Pauschale von jeweils 250 Euro pro Raum gefördert werden. Die Förderung ist auf max. 90 % der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen und ferner auf 6.000 Euro pro Wohnung begrenzt. Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel und ist schriftlich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu beantragen.

Auszug aus der Pressemitteilung vom 04.03.2014 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Quellennachweis: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_1403/nachricht5188.html