Ein Mieter darf einen Teil seiner Wohnung bei schlechter Finanzlage untervermieten.
Kann ein Mieter allein seine Mieter nicht mehr bezahlen, darf er untervermieten. In solch einem Fall muss ihm aber der Vermieter die Erlaubnis erteilen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München (Az. 422 C 13968/13) hervor. Der Mieterverein München bezeichnete das Urteil laut Mitteilung als »richtig und konsequent«.
Im konkreten Fall wollte eine Frau eines von drei Zimmern ihrer Wohnung untervermieten. Sie hatte die Wohnung nach der Scheidung von ihrem Mann übernommen. Der Ex-Mann stellte jedoch nach eineinhalb Jahren die Unterhaltszahlungen ein, so dass sie sich die Wohnung alleine nicht mehr hätte leisten können. Der Vermieter gestattete der Frau nicht, ein Zimmer unterzuvermieten. Die Frau klagte und bekam Recht.
Das Interesse der Mieterin, durch die Untervermietung des Zimmers die eigenen Wohnkosten zu senken, sei berechtigt, da die Verschlechterung ihrer finanziellen Lage erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sei.
Zudem ist der Wunsch der Mieterin, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, als Ausdruck ihrer privaten Lebensgestaltung zu respektieren, heißt es in dem Urteil. Daher kann sie auch nicht darauf verwiesen werden, eine billigere Wohnung anzumieten. Gerade in einer Stadt wie München, in der bezahlbarer Wohnraum derart knapp ist, seien Mieter gezwungen sich zusammen zu tun. Für den Vermieter ändere sich ja nichts. Die Belegung der Wohnung sei dieselbe wie vorher und die Hauptmieterin sei weiterhin auch der Ansprechpartner.
Quelle: Neues Deutschland, Ausgabe vom 05.03.2014, Seite 24.