Am 11.12.2014 fand ein Treffen zwischen BVG, Planungsbüro, Bauleitung und MBR, WBM zur Sanierung des U-Bahntunnels Spittelmarkt  statt. Wie wir in einem älteren Beitrag bereits berichtet haben, war die Information der Mieter dazu sehr knapp gehalten. Umso  mehr freut es uns, dass wir in einem zweistündigen Gespräch alle Missverständnisse ausräumen konnten. Auch unsere Bedenken fanden Platz und wurden aufgenommen. An dieser Stelle möchten wir allen Beteiligten für das offene und konstruktive Gespräch danken. Unser besondere Dank gilt Herrn Helmchen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, der sich für das Zustandekommen dieses Gesprächs eingesetzt hat.

Der Ablauf der Tunnel-Sanierung

Das Baugeschehen unterteilt sich in zwei Phasen:

  • In der ersten Phase (2015) erfolgen die Sanierungsarbeiten an der Wasserseite. Die bereits bestehende Einbahnstraßen-Regelung gilt für diesen Zeitraum. Sie ermöglicht die Befahrung für Baufahreuge und die weitere Nutzbarkeit der Hofeinfahrten in der Wallstraße. Die betroffenen Behindertenparkplätze wurde bereits umgesetzt.
  • In der zweiten Phase (2016) wechselt die Einbahnstraßen-Regelung zur Wasserseite und die Sanierungsarbeiten erfolgen auf der Hausseite. Ein Fußgängerweg wird erhalten bleiben.

Hinweise für Mieter

Der U-Bahnbetrieb läuft während der gesamten Sanierung des U-Bahntunnels regulär weiter. Allerdings ist mit Beeinträchtigungenn zu rechnen, wenn die Sanierungsarbeiten die  Zugänge zur U-Bahn und zum Aufzug erreicht haben. Diese werden versetzt bearbeitet und jeweils für etwa ein bis zwei Wochen nicht nutzbar sein.
Wir haben die BVG um eine frühzeitige Information zu der jeweilige Zugangs-Sperrung gebeten, damit sich die Mieter darauf einstellen können.

Die Sanierungsarbeiten sind dringend notwenig, da die Abdichtung des U-Bahntunnels nach 90 Jahren nicht mehr gewährleistet ist. Bei einigen Arbeiten müssen deshalb auch Ganzkörperschutzanzüge getragen werden. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung für Anlieger besteht allerdings nicht.

Im Zuge der Sanierungsarbeiten sind auch die Betreiber der Ver- und Entsorgungslinien (Wasser, Strom, Telefonie), die an den Tunnel angrenzen, aufgefordert nötige Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.