Was haben Sie in Vorbereitung zur Gewährleistung der Baufreiheit zu tun?

Im Rahmen der Sanierung / Modernisierung gilt es in allen Räumen Baufreiheit sicherzustellen, dabei ist einiges zu beachten.

  • Für die Erneuerung der Fenster ist der Zugang zu allen Fenstern in einem Bereich von ca. 1,50 m Tiefe zu ermöglichen.
  • Die Strangsanierung erfolgt immer gleichzeitig in allen Wohnungen übereinander (Strang), d.h. alle Mieter müssen den Zugang zu ihrer Wohnung gewährleisten.
  • Für die Bauarbeiten in der Küche ist Baufreiheit innerhalb der gesamten Küche zu schaffen, wobei die Küchen (ohne Mobiliar) leer zu räumen sind.
  • Die Küchenmöbel / Einbauküchen werden durch eine Tischlerfirma innerhalb der Küche, nach Erfordernis de- und montiert.
  • Das Bad ist komplett von Mietereigentum zu beräumen.
  • Für die Revision der Elektroanlage ist der Zugang zu allen Steckdosen und Schaltern zu ermöglichen.
  • Die Kellerdecke wird von unten gedämmt. Die Keller müssen für diesen Zeitraum zugängig und beräumt sein.
  • Für die Strangsanierung ist der Zugang zu den Mieterkellern zu gewährleisten, im Bereich von Leitungen ist der Keller im zu beräumen.

Anbei einige Beispiele:

Baufreiheit

Quelle: Mieterinformation des Planungsbüros SPP-PCC GmbH vom 08.08.2013.