Da nach meinem Rechtsverständnis die WBM meine Ansprechpartnerin ist und nicht ihre Erfüllungsgehilfen, die unterschiedlichen Baufirmen, möchte ich wissen wie die WBM gedenkt eventuelle Schäden, die als Folgen von Straftaten eintreten zu regulieren? Ich denke dabei z.B. an Diebstähle oder Sachbeschädigungen.
Ich werde durch langfristige Terminplanung (6-7 Monate Vorlauf) bei meinen Facharzt- und Behandlungsterminen aller Voraussicht nach gezwungen sein mehrmals die Wohnung unbeaufsichtigt offenstehen zu lassen. Meine eigene Versicherung wird die Regulierung natürlich mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit ablehnen.
Ich trage mich deshalb mit den Gedanken die Wohnung in meiner Abwesenheit grundsätzlich verschlossen zu halten!
Das habe ich der WBM mit Schreiben vom 17.05.2014 mitgeteilt.
Gerald Clausnitzer, Seydelstr. 37
Ich werde durch langfristige Terminplanung (6-7 Monate Vorlauf) bei meinen Facharzt- und Behandlungsterminen aller Voraussicht nach gezwungen sein mehrmals die Wohnung unbeaufsichtigt offenstehen zu lassen. Meine eigene Versicherung wird die Regulierung natürlich mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit ablehnen.
Ich trage mich deshalb mit den Gedanken die Wohnung in meiner Abwesenheit grundsätzlich verschlossen zu halten!
Das habe ich der WBM mit Schreiben vom 17.05.2014 mitgeteilt.
Gerald Clausnitzer, Seydelstr. 37
2 Antworten
Wir als Unternehmen und die beauftragten Firmen sind bemüht, die angekündigten Maßnahmen ohne Schäden am Mietereigentum auszuführen.
Sollte es evtl. zu Schäden oder Diebstählen kommen, sind Ansprüche sowohl gegen den Verursacher als auch gegen die WBM zu richten. Die Haftung
erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Schlüssel für Wohnungen durch die WBM oder beauftragte Firmen zeitweilig entgegengenommen
werden, bestehen zusätzliche Sorgfaltspflichten.
An dieser Stelle gestatten Sie mir den Hinweis, dass eine ständige Überwachung der Wohnungen nicht erfolgen kann und die Mieter zum Verschluss
evtl. Wertsachen und zur Sicherung seines Eigentums auch Verpflichtungen zu treffen haben.
Sollte es evtl. zu Schäden oder Diebstählen kommen, sind Ansprüche sowohl gegen den Verursacher als auch gegen die WBM zu richten. Die Haftung
erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit Schlüssel für Wohnungen durch die WBM oder beauftragte Firmen zeitweilig entgegengenommen
werden, bestehen zusätzliche Sorgfaltspflichten.
An dieser Stelle gestatten Sie mir den Hinweis, dass eine ständige Überwachung der Wohnungen nicht erfolgen kann und die Mieter zum Verschluss
evtl. Wertsachen und zur Sicherung seines Eigentums auch Verpflichtungen zu treffen haben.
Please login or Register to submit your answer