DWQA FragenKategorie: Rechtliche FragenWer kommt wann für Schäden während der Modernisierung auf?
Beate Bahmannwallstreet5 fragte vor 10 Jahren
Hallo lieber Mieterbeirat,
während der Modernisierung (Wallstr. 5) sind mir als Mieter ein paar Fragen entstanden, wo leider immer keiner der angesprochenen Bauarbeiter / Verursacher Schuld haben wollte, bzw. weiter helfen konnte.
1.) Gibt es am Ende der Strangsanierung / Baderneuerung eine Komplettabnahme mit WBM und den Gewerken?
2.) Wann werden Mängel (verdreckte Tapeten/Wände/Decken) beseitigt, bzw. erneuert?
3.) Wem muss ich meine entstandenen Schäden melden? WBM? B&O?
Ich hoffe Ihr, oder betreffende Parteien können mir und bestimmt auch anderen Mietern, hier ein paar Fragezeichen lösen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

1 Antworten
Der MieterbeiratDer Mieterbeirat Mitarbeiter antwortete vor 10 Jahren
Hallo wallstreet5, zu Deiner Frage können wir Dir folgende Antwort geben:

  1. Nach Fertigstellung der Wohnung wird mit den Mietern ein Abnahmetermin für ihre Wohnung vereinbart. An dem Termin nehmen der Projektleiter des Planungsbüros, die Vertreterin der WBM und die Mieter teil. Während des Abnahmetermins wird gemeinsam ein Protokoll erstellt, das u.a. auch alle Mängel/Schäden usw. enthält.
  2. Es wird ein Termin mit den Mietern vereinbart, wann die in dem Protokoll aufgelisteten Mängel/Schäden usw. beseitigt werden.
  3. Generell werden Schäden, Mängel usw., wie unter Punkt 1 dargestellt, erfasst. Treten größere Probleme auf, empfehlen wir einen sofortigen persönlichen Kontakt mit der Mieterbetreuung der SPP-PPC GmbH.