DWQA FragenKategorie: Tec. Fragen AllgemeinWas, wenn Modernisierungsmaßnahmen bereits selbst geleistet wurden?
MieterIN bei WBMMieterIN bei WBM Mitarbeiter fragte vor 9 Jahren
Wie geht die WBM damit um, wenn die Mieter die notwendigen Sanierungen und Modernisierungen in ihren Wohnungen bereits vorgenommen hat?

Kann ich beispielsweise meine Fliesen in Bad und Küche behalten?

2 Antworten
Der MieterbeiratDer Mieterbeirat Mitarbeiter antwortete vor 9 Jahren
Das wird im Einzelfall spätestens bei dem Begehungstermin (1. Monat vor Baubeginn in den Wohnungen) geklärt. Melden Sie diese Fragen bereits schon jetzt der WBM.
Zu den Fliesen:

  • Die Fliesen im Bad werden komplett erneuert, da die Wand zum Schacht komplett erneuert wird.
  • In der Küche konnten in einigen Wohnungen nach Absprache bei der Begehung gute vorhandene Fliesen verbleiben, wenn für notwendige Reparaturarbeiten genügend Ersatzfliesen vorhanden sind.
  • Andere Fliesen (für Bad und Küche) können nach Absprache bei der beauftragten Firma privat käuflich erworben werden. Allerdings muss der Mieter bei Beschädigung den Wechsel der Fliesen selbst kostenpflichtig tragen.

 

Die Angaben in der Modernisierungsankündigung bezüglich der Ausstattung in den Wohnungen erfolgten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung und haben vorläufigen Charakter. Die Grundlage der Ermittlung ist hier das Baujahr des Hauses und somit die ursprüngliche Ausstattung. Individuelle Veränderungen, welche während der Mietzeit vorgenommen wurden, blieben unberücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass grundsätzlich alle Bäder und Küchen neue Fliesen erhalten. Der Austausch bereits vorhandener modernisierungsrelevanter Ausstattung erfolgt kostenneutral, das heißt, Modernisierungskosten werden nicht umgelegt. Über mögliche individuelle Vereinbarungen kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden.