2014-03-25,12:30 – Lt. persönlicher Auskunft währen der vorbaulichen Begehung meiner Wohnung, kam deutlich zur Aussprache, dass eine erhebliche Sicherheitslücke während der Strangsanierung bestehen wird: ab dem Zeitpunkt, ab dem die Handwerker nachmittags meine Wohnung verlassen (ca. 16:00 Uhr) und bis zu dem Moment, bis der von der WBM beauftragte Sicherheitsdienst die Wohnung wieder abschließt (ca. 18:00 Uhr)!
Ich bin schwerbehindert und habe viele Behandlungstermine. Mir ist schon der modernisierungsbedingte Umzug in die Umsetzwohnung eine erhebliche zusätzliche Belastung. Wenn ich jetzt auch noch zusätzlich Angst um mein, auf der verlassenen, offenen “Baustelle” stehendes, restliche Mobiliar haben soll…?
Das ist fahrlässig und ich lasse prüfen, ob ich dies dulden muss. Oder ob ich vor der unlösbaren Aufgabe stehe, die Wohnung dann selber bewachen zu müssen. Bis sich eine zufriedenstellende Antwort findet, schließe ich die Tür zu, allerdings von innen! Oder welche wirklich “vertrauenswürdige” Lösung ist von der Vermieterseite angedacht?
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