1 Antworten
Sollte der vereinbarte Zugang zur Wohnung nicht uneingeschränkt gewährt werden, kann es zu Verzögerungen im Bauablauf kommen. Nach dem Verursacherprinzip werden diese kostenrelevanten Auswirkungen bei den Mietern geltend gemacht, die den Zugang nicht gewähren.
Bitte geben Sie in solchen Ausnahmefällen rechtzeitig Bescheid, um den Ausfall der geplanten Arbeiten und den damit anfallenden Schadenersatz so gering wie möglich zu halten. Informieren Sie die Mieterbetreuung schnellstmöglich bei zu erwartenden Ausfällen!
Bitte geben Sie in solchen Ausnahmefällen rechtzeitig Bescheid, um den Ausfall der geplanten Arbeiten und den damit anfallenden Schadenersatz so gering wie möglich zu halten. Informieren Sie die Mieterbetreuung schnellstmöglich bei zu erwartenden Ausfällen!
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