In der Modernisierungsankündigung steht “Fassadenarbeiten” aber nichts von “Sandstrahlen”
Hätte dieses Detail, das zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter führt, in der Modernisierungsankündigung nicht explizit ausgewiesen werden müssen? Erleben wir hier ein trickreiches WBM-Management, um ggf. Mietminderungsansprüche gekonnt auszumanövrieren?
1 Antworten
Die Fassadenreinigung erfolgt nicht mit Sandstrahlung.
Hier lag leider eine Fehlinformation der ausführenden Firma vor. Bevor mit den Fassadenreinigungen begonnen wird, werden Wände, Balkondecken und -fußböden mit einem Kärcher gereinigt. Es kommt zu keiner zusätzlichen Belastung in den Wohnungen.
Hier lag leider eine Fehlinformation der ausführenden Firma vor. Bevor mit den Fassadenreinigungen begonnen wird, werden Wände, Balkondecken und -fußböden mit einem Kärcher gereinigt. Es kommt zu keiner zusätzlichen Belastung in den Wohnungen.
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