In der Modernisierungsankündigung steht “Fassadenarbeiten” aber nichts von “Sandstrahlen”
Hätte dieses Detail, das zu einer erheblichen Mehrbelastung der Mieter führt, in der Modernisierungsankündigung nicht explizit ausgewiesen werden müssen? Erleben wir hier ein trickreiches WBM-Management, um ggf. Mietminderungsansprüche gekonnt auszumanövrieren?
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