Am 28. Januar 2015 fand die erste „Konferenz der Berliner Mieterbeiräte” im Abgeordnetenhaus Berlin statt. Zielsetzung der Veranstaltung war es in den Austausch zu gehen mit den (noch) existierenden Mieterbeiräten, mit den (kommunalen) Wohnungsunternehmen und mit den Parteien. Inhaltlich ging es um:

  •  den Gesetzentwurf über die Novellierung des Bundesmietrechts
  •  die Tätigkeit und rechtliche Stellung der Mieterbeiräte

Ergebnis der Konferenz ist eine gemeinsame Erklärung der Berliner Mieterbeiräte zum „Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten..:“ vom November 2014. Alle Dokumente zur Konferenz können Sie hier einsehen und herunterladen.

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Begrüßung

Herr Eberhard Elsing
Sprecher der Redaktionsgruppe Berliner Mieterbeiräte
Mitglied im Mieterbeirat Frankfurter Allee Süd / HOWOGE

Mieterinteressen gerade jetzt anzusprechen und deren noch wirksamere Vertretung mit den Mieterbeiräten zu beraten, liegt auf der Hand. Das Recht auf bezahlbares Wohnen rückt immer stärker in den Fokus der Gesellschaft. Alle Parteien müssen sich zunehmend mit diesem Thema auseinandersetzen und handeln, damit sich nicht auch beim Wohnen eine Zweiklassengesellschaft in unserem Land herausbildet.

Vollständiger Beitrag: Begrüßungsrede

Zum Gesetzentwurf über die Novellierung des Bundesmietrechts

Herr Prof. W. Triebel
Mitglied der Gruppe Berliner Mieterbeiräte
Mietervertretung Lange Str. / WBM

Die Bundesregierung ist  laut Grundgesetz verpflichtet, eine Mietengesetzgebung zu erarbeiten, in der Rechte und Interessen von Mietern und Vermietern in menschenwürdige Relationen gebracht werden. Das würde auch dem Anspruch der Bundesrepublik entsprechen, eine Demokratie zu sein.
Diese Ziele einer demokratisch und sozial legitimierten Wohnungspolitik bestimmen die Tätigkeit von Berliner Mieterbeiräten. Darum erheben wir Anspruch, mit unseren Überlegungen zum Gesetzentwurf, der als „Mietpreisbremse“ funktionieren soll, gehört zu werden.

Vollständiger Beitrag: Neufassung des Mietrechts – „Mietpreisbremse“

Wie weiter mit den Mieterbeiräten? – Tätigkeit und rechtliche Stellung

Frau Dr. Anne Czihak
Mitglied der Redaktionsgruppe Berliner Mieterbeiräte

Durch das Fehlen von rechtlich verbindlichen Vorgaben zur Bildung, Befähigung und Förderung von Mieterbeiräten in den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gibt es eine große Bandbreite hinsichtlich der Arbeitsbeziehungen zwischen Mieterbeiräten und Wohnungsbaugesellschaften. (…) Ein rechtlich derart unklarer Zustand kann angesichts einer zunehmend mieterunfreundlichen Mietgesetzgebung nicht unwidersprochen hingenommen werden. Mieterbeiräte sehen sich mehr und mehr veranlasst, sich mit klaren Positionen in die Diskussionen zum Mietrecht, insbesondere zum Erhalt bezahlbarer Mieten einzumischen und die Rechte der Mieter, eine der größten Interessengruppen in der Bundesrepublik, mit allen zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln zu vertreten.

Vollständiger Beitrag: Tätigkeit und rechtliche Stellung von Mieterbeiräten

Ergebnisse der Konferenz

Die Ergebnisse der anschließenden Diskussion der Redebeiträge, sowie zur gemeinsamen Erklärung Berliner Mieterbeiräte finden Sie im Protokoll.

Die abgestimmte Endfassung der gemeinsamen Erklärung finden Sie hier.

Wir danken allen anwesenden Mieterbeiräten, Wohnungsbaugesellschaften und Parteien für ihre Anwesenheit und Diskussionsbeiträge. Besonderer Dank gilt auch den Organisatoren und Rednern, ohne die diese Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre.

Wenn Sie Fragen zur Konferenz  haben oder sich für ein Zusammenwirken mit anderen Mietervertretungen interessieren, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular!

Sie haben auch etwas zum Thema beizusteuern? Ihre Meinung interessiert uns, hinterlassen Sie einen Kommentar!

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Ich, Botschafter a. D. Walter Neumann (Wohnort: Deutschland), verarbeite zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in meiner Datenschutzerklärung.
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