Der Brandschutzbeauftragte der WBM hat uns darauf folgende Stellungnahme gegeben:

Gegen das Aufbringen einer Raufasertapete in den Treppenräumen bestehen brandschutztechnisch keine Bedenken.
Gemäß MHHR dürfen in notwendigen Treppenräumen keine brennbaren Bekleidungen angebracht werden. Eine Tapete mit einer Dicke von 1-2 mm gilt nicht als Bekleidung und kann damit verwendet werden.