Leitlinien für Mieterbeiräte

Leitlinien für Mieterbeiräte

Leitlinien für Mieterberäte

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte präsentieren einheitliche Rahmenbedingungen für die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräte und deren Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen

BERLIN – In den Leitlinien vereinbaren sich die Wohnungsunternehmen und ihre Mieterbeiräte zur Ausgestaltung der Arbeit der Mieterbeiräte, zur Vorbereitung und Durchführung der Mieterbeiratswahlen, zur Unterstützung und materiellen Absicherung der Tätigkeit der Mieterbeiräte durch die Wohnungsunternehmen und zur Gestaltung der Zusammenarbeit der Wohnungsunternehmen mit den Mieterbeiräten.

Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher:

„Die ehrenamtlich tätigen Mieterbeiräte leisten mit ihrem Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag für die Wohnqualität und Wohnzufriedenheit in den Nachbarschaften im Interesse aller Mieterinnen und Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Mit der Verabschiedung der Leitlinien wird ein weiterer Punkt aus der Kooperationsvereinbarung umgesetzt, gleichzeitig schaffen die städtischen Gesellschaften damit einheitliche Standards für die wichtige Arbeit der Mieterbeiräte.”

Die Leitlinien sind in den vergangenen Monaten in gemeinsamer Arbeit von Vertretern der Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte und der landeseigenen Wohnungsunternehmen entstanden und mit (mehr …)