von Der Mieterbeirat | Nov 8, 2019 | Mietrecht

Katrin Lompscher (c) arts4PR
Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, folgende Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz/Mietendeckel erlassen:
- Die öffentlich-rechtliche Begrenzung der Mieten erfolgt durch ein Landesgesetz, welches Anfang 2020 in Kraft treten soll.
- Die Regelungen sollen grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eckpunkte durch den Senat greifen, um zu verhindern, dass die Mieten noch kurzfristig erhöht werden.
- Die Regelungen zur Miethöhe sollen auf fünf Jahre befristet werden.
- Das Berliner Mietengesetz soll für alle nicht preisgebundenen rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten. Bereits mietpreisgebundene Wohnungen sollen ausgenommen werden.
- Für alle bestehenden Mietverhältnisse soll künftig ein gesetzlich festgelegter Mietenstopp gelten. Es werden Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden können.
- Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis vertraglich vereinbart werden, sofern diese die jeweils festgelegte Mietobergrenze nicht übersteigt.
(mehr …)
von Der Mieterbeirat | Jul 12, 2019 | Mietrecht
Der Berliner Senat hat auf die starke, unkontrollierte Steigerung der Mieten reagiert und will mit der Verabschiedung eines Landesmietengesetzes eine Deckelung der Mieten erreichen.
Dazu hier die Meinung des Berliner Mietervereins; der Mieterbeirat berichtet aus dessen Pressemitteilung Nr. 25/2019
„Der Berliner Senat hat Mut bewiesen, weil mit einem öffentlich-rechtlichen Landesmietengesetz, das Vorrang vor dem zivilrechtlichen Schutz des BGB haben wird, in der Republik Neuland beschritten wird“, so der Geschäftsführers des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Dass die Landesregierung sich für diesen Weg entschieden hat, ist vor allem auf völlig unzureichende Maßnahmen der Bundesregierung im Mieterschutz und bei der Stärkung des sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbaus zu tun. Die Bundesregierung war auch wegen der Eigentümerlobby weder bereit, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 15 % in drei Jahren deutlich abzusenken noch die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung wirklich scharf zu stellen.
„Eine öffentlich-rechtliche Mietenkappung wird den Mieterschutz deutlich stärken“, so Wild, „denn zukünftig werden Mieter bei Forderungen der Vermieter den Staat in ihrem Rücken wissen.“
Mieterverein begrüßt Senatsbeschluss und unterstützt den Landes-Mietendeckel
Nach anfänglichen Streitigkeiten wird der Mietendeckel auch die Justiz entlasten.
Der Mieterverein plädiert im Rahmen des Landesgesetzes für einen wohnungswirtschaftlich begründeten Mietendeckel in Form einer Höchstwerttabelle. Das ist aus unserer Sicht gerichtsfester und auch gerechter, weil Vermieter, die sich bislang mit ihren Mieten am Gemeinwohl orientierten, nicht bestraft würden. Sie alle auf die Härtefallregelung zu verweisen, sei nicht erforderlich.
Der Mieterverein registriert in seinen Beratungsstellen seit einigen Tagen eine Flut von Anfragen zu Mieterhöhungen. Nach dem Erscheinen eines Mietspiegels ist dies zwar regelmäßig so, aber die Ankündigung, dass der Senatsbeschluss von heute auch der Stichtag sei, ab dem eingehende Mieterhöhungen dann dem neuen Landesgesetz unterfallen, wenn es in Kraft getreten ist, hat sicher für zusätzliche Mieterhöhungen gesorgt.
Mieter sollten die aktuellen Mieterhöhungen ruhig und sorgfältig prüfen. Dafür stehen mindestens zwei Monate zur Verfügung. Vereinzelt versuchen Vermieter Druck auf eine schnelle Entscheidung auszuüben. Das kann getrost zurückgewiesen werden. Mieter und der Mieterverein prüfen die Mieterhöhung ganz normal nach altem Recht. Muss ein Mieter danach eine höhere Miete zahlen, muss er das zunächst auch erfüllen. Eine Vorbehaltszahlung ist nicht erforderlich. Denn wenn das Landesmietengesetz in Kraft tritt, wird für den Mieter ein Rückforderungsanspruch von Gesetzes wegen bestehen.
von Der Mieterbeirat | Aug 25, 2014 | Interessantes, Medienpräsenz, Soziale Belastung
ARD-Doku zur Berliner Immobiliensituation
Liebe Besucher unserer Seite. Wir haben diesen Link zum Dokumentarfilm im Ersten: Wem gehört die Stadt? in unsere Seite eingebunden, da der…
…Beitrag vielen von uns aus der Seele spricht und Probleme benennt, mit denen
wir als Mieter uns von Tag zu Tag mehr konfrontiert sehen. (mehr …)
von Der Mieterbeirat | Mrz 13, 2014 | Mieterbeirat (MBR)
Der Mieterbeirat Berlin-Spittelmarkt (MBR)
versteht sich als gewählte Interessenvertretung der Mieter. Dabei fungieren wir als Informations-Schnittstelle zwischen Mietern und Wohnungsbaugesellschaft. Zu unserem Wirkungskreis gehört die Wohnanlage der WBM GmbH in der:
- Wallstraße 1-5 und
- Seydelstraße 29-37.
Leitgedanken des Vorsitzenden des Mieterbeirates …weiterlesen
Zur Orientierung auf der Website
Wir nutzen ein modernes BLOG-System in klarem Design. Es bietet Ihnen mehrere Filterfunktionen, um auf verschiedenen Wegen nach Themen zu suchen.
Sie können:
- die Themenvorschläge im Menü wählen,
- das Suchfeld ausfüllen,
- den Inhalt nach Kategorien sortieren,
- im Archiv recherchieren bzw.
- vorgegebene Schlagworte zur Hilfe nehmen,
- den Schaukasten (vom Hof) nochmals digital einsehen oder
- alle aktuellen Beiträge direkt anklicken, scrollen, lesen und kommentieren…
Fragen + Antworten (MOD/INST) – speziell im Rahmen der Modernisierung / Instandsetzung ist dieses Menu ein wertvoller Service. Sie, die Mieter fragen. Die Baubetreuung SPP-PPC, Fachleute, Ihr Mieterbeirat, ggf. sogar die WBM direkt, antworten, stellen klar bzw. entkräften Ihre möglichen Sorgen. Ihre Frage(n) bitte per Kontaktformular einreichen >>
Mit dem Feld AAA oben rechts können Sie bequem die Schriftgröße der Texte Ihren Bedürfnissen anpassen.
Werden Sie aktiv
Tragen Sie sich gerne für den Newsletter ein: der schnelle Informationsdienst des MBR für alle Mieter und Interessenten. Und nutzen Sie bitte auch die Chance, mit einer Veröffentlichung Ihrer persönlichen Beiträge, Erfahrungen und Kommentare, unsere gemeinsamen Verhandlungsinteressen wirksam zu stärken!
Ihr MBR
von Der Mieterbeirat | Mrz 4, 2014 | Leitgedanke, Mieterbeirat (MBR)
Der Mieterbeirat Berlin-Spittelmarkt ist die gewählte ehrenamtliche Vertretung der Mieter,
der Häuser in der Wallstraße 1 – 5 und in der Seydelstraße 29 – 37 in Berlin-Mitte; bauhistorisch ist der Wohnblock bekannt unter “Spittelmarktabrundung”.
Der MBR wurde 2011 wiedergegründet, um den (mehr …)