Mietendeckel beschlossen

Mietendeckel beschlossen

Katrin Lompscher (c) arts4PR

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, folgende Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz/Mietendeckel erlassen:

  • Die öffentlich-rechtliche Begrenzung der Mieten erfolgt durch ein Landesgesetz, welches Anfang 2020 in Kraft treten soll.
  • Die Regelungen sollen grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Beschlussfassung der Eckpunkte durch den Senat greifen, um zu verhindern, dass die Mieten noch kurzfristig erhöht werden.
  • Die Regelungen zur Miethöhe sollen auf fünf Jahre befristet werden.
  • Das Berliner Mietengesetz soll für alle nicht preisgebundenen rund 1,5 Millionen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gelten. Bereits mietpreisgebundene Wohnungen sollen ausgenommen werden.
  • Für alle bestehenden Mietverhältnisse soll künftig ein gesetzlich festgelegter Mietenstopp gelten. Es werden Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden können.
  • Bei Vermietung von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis vertraglich vereinbart werden, sofern diese die jeweils festgelegte Mietobergrenze nicht übersteigt.

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Kooperationsvereinbarung: Sozialverträgliche und bezahlbare Mieten

Kooperationsvereinbarung: Sozialverträgliche und bezahlbare Mieten

Senat und Wohnungsunternehmen machen ernst mit der angekündigten Wohnungspolitik für sozialverträgliche und bezahlbare Mieten.

BERLIN – Am heutigen Mittwoch haben die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher und die Vertreter der 6 städtischen Berliner Wohnungsbaugesellschaften eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, in der unter anderem geregelt ist, dass die Mieten für die rund 300.000 städtischen Wohnungen künftig nur noch um maximal zwei Prozent pro Jahr steigen dürfen.

Foto: Mieterbeirat Berlin-Spittelmarkt / Jandke

Bei Wohnungsvermietungen im Bestand sollen laut dieser Vereinbarung 60 statt bisher 55 Prozent an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) gehen, die über eher kleine Einkommen verfügen. Ein Viertel davon sind für besonders bedürftige Gruppen bestimmt, etwa Geflüchtete, Studenten, Obdachlose oder Bezieher bestimmter Transferleistungen. Bei Neubauprojekten sollen 50 Prozent der gebauten Wohnungen an WBS-Haushalte vermietet werden, zu maximal 6,50 Euro je Quadratmeter.

Außerdem wird die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent der Kaltmiete begrenzt, bisher lag dieser Wert bei neun Prozent. Beträgt die Nettokaltmiete von Bestandsmietverträgen mehr als 30 Prozent des Netto-Einkommens, kann sie in Härtefällen (mehr …)