Absage Hoffest

Absage Hoffest

Leider, leider, leider: Wir sagen das geplante Hoffest ab.

Nach gründlicher und sachlicher Prüfung der aktuellen Lage und bestehenden Möglichkeiten ist der Mieterbeirat zur Entscheidung gekommen, das im September dieses Jahres geplante Hoffest nicht durchzuführen.

Sowohl die aktuelle Corona-Situation, als auch die auf dem Hof bestehenden begrenzten Möglichkeiten für eine notwendige Abstandshaltung lassen nach unserer Auffassung eine Durchführung nicht zu.

Wir gehen davon aus, dass im September nächsten Jahres wieder normale Bedingungen herrschen werden und wir dann unser Hoffest auch als Abschluss eines komplizierten, schweren und uns alle belastenden Lebensabschnittes durchführen können.

Mit den besten Wünschen für alle Mieterinnen und Mieter

Ostergruß mit Nachbarschaftshilfe

Ostergruß mit Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe – CORONA beeinflusst zur Zeit unser ganzes Leben bis in die Familien hinein. Ein Ende der Pandemie ist noch nicht abzusehen. Jeder von 
uns ist bemüht, das möglichst Beste aus der gegenwärtigen Situation zu machen.

Mehrere Mieterinnen und Mieter haben dem Mieterbeirat die Frage gestellt, wie sie andere Mieterinnen und Mietern unterstützen können, die für den Einkauf (von Lebensmitteln bis hin zu Medikamenten) Hilfe benötigen.

Der Mieterbeirat hat diesen Aufruf (Liste hier downloaden) in der gesammten Wohnanlage ausgehängt. Er soll dazu beitragen, dass in jedem Aufgang unserer Spittelmarktabrundung (Wallstraße 1 bis 5 und Seydelstraße 29 bis 37) 
sich die MieterInnen eintragen können, die Hilfe brauchen und die MieterInnen, die ihre Hilfe anbieten.

Über die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail oder Aushang im Aufgang), können dann der direkte Kontakt und die notwendigen Absprachen erfolgen.

Sollte es allgemeine Fragen geben, so besteht auch die Möglichkeit, sich mit Email (MBRSpittelmarkt@arcor.de) oder Brief (Briefkasten des Mieterbeirates an der Seydelstraße 36) direkt an den Mieterbeirat zu wenden. Bei Gesprächsbedarf bitte dann auch die eigene Telefonnummer angeben.

Wichtige Telefonnummern bzw. Internetadressen zu allgemeinen und Einzelfragen der CORONA-Pandemie finden Sie unter:

Zur Versorgung mit Lebensmitteln gibt es verschiedene Lieferdienste, bei denen über Internet Lebensmittel und Haushaltsartikel bestellt werden können. Das sind z. B.:

  • Food.de
  • Rewe sowie
  • Lieferando
  • Taxi Berlin bietet aktuell gleichfalls einen Einkaufsservice an.

Hilfe und Unterstützung von der CORONA-Hotline für den Bezirk Mitte erhalten Sie unter 030/ 901 84 1000, (täglich von 08:00 bis 15:00 Uhr); E-Mail: corona@ba-mitte.berlin.de

Auch die WBM steht ihren Mieterinnen und Mietern weiterhin in den Servicezeiten von 08:00 – 17:00 Uhr über folgende Kommunikationskanäle zur Verfügung:

  • E-Mail: mieterservice@wbm.de,
  • Telefon: 030/ 2471-5700  und
  • Postanschrift: 
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH Mieterservice, Karl-Liebknecht-Str. 7 in 10178 Berlin.

Bei Störfällen innerhalb der Wohnung oder an haustechnischen Einrichtungen erreichen Sie die WBM- Störzentrale wie bisher unter der Telefonnummer 0180/ 3333 222

Ihr Mieterbeirat wünscht Ihnen allen frohe Osterfeiertag. Bleiben Sie und Ihre Familien geschützt bzw. gesund. Helfen Sie bitte Ihren Nachbarn…

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CORONA-Pandemie: Erleichterte Krankschreibung

CORONA-Pandemie: Erleichterte Krankschreibung

CORONA-Pandemie: Ärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschreiben. Sonderregelungen im Zusammenhang mit COVID-19. Das Bundesministerium für Gesundheit erleichtert die Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ab sofort gilt: Nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit bis max. 14 Tage ausgestellt bekommen und müssen dafür keine Praxis aufsuchen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) meldet dazu auf dessen Webseite:

Die Zahl der Menschen, die sich mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert haben, steigt auch in Deutschland weiter an. Durch zahlreiche Maßnahmen wird derzeit versucht, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Infektionsketten sollen so unterbrochen und Infektions- und Verdachtsfälle schnell erkannt und isoliert werden.

Ärzte dürfen Patienten ab sofort bis zu 14 Tage am Telefon krankschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. In solchen Fällen ist die telefonische AU auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Bereits seit etwa zwei Wochen dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu einer Woche ausstellen.

Jetzt haben der GKV-Spitzenverband und die KBV die Regelung noch einmal erweitert. Neu neben der längeren Dauer von bis zu 14 Tagen ist, dass unter die Regelung auch Patienten fallen, bei denen ein Corona-Infektionsverdacht besteht. Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.

Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden.

Sollte bei einem Patienten mit Infektionsverdacht eine Labordiagnostik (nach RKI-Kriterien) erforderlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen lassen kann. Falls dazu eine Überweisung nötig ist, schickt der Arzt diese dem Patienten per Post zu. Der Arzt muss außerdem darauf hinweisen, dass der Patient unverzüglich einen Arzt aufsucht – nach telefonischer Anmeldung –, falls es ihm gesundheitlich schlechter geht.

Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet.

Der Mieterbeirat wünscht Gesundheit: Bitte bleiben Sie möglichst zu Hause!

CORONA-Epidemie

CORONA-Epidemie

Hygiene-Infoblatt der BZgA

Wir alle sind in der jüngsten Zeit mit den Auswirkungen der weltweiten Corona-Epidemie konfrontiert. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt wichtige Hygienetipps.

Die beste Form des Umgangs mit dieser Bedrohung unserer Gesundheit ist die Einhaltung der Vorgaben, die von den Gesundheitsbehörden empfohlen werden. Wir hängen Ihnen die genannten 10 wichtigsten Hygienetipps aus.

Sollten Sie Interesse an einer Kopie dieser Tipps haben,

  • werfen Sie uns bitte einen Zettel in den Mieterbeirats-Briefkasten (Seydelstr. 36),
  • schreiben Sie uns eine Email (MBRSpittelmarkt@arcor.de)
  • oder downloaden das Blatt aus unserem digitalen Schaukasten.

Wir, der Mieterbeirat, weisen Sie aus gegebenem Grund noch fürsorglich darauf hin, dass auch unser Vermieter, die WBM, uns mitteilte, “eine Reihe von entsprechenden Vorsorgemaßnahmen ergriffen zu haben”. Konkretes wurde leider nicht genannt.