DWQA FragenKategorie: Rechtliche FragenMietminderung meldepflichtig (Sozialamt…)?
MieterIN bei WBMMieterIN bei WBM Mitarbeiter fragte vor 10 Jahren

Gefahr von Sozialbetrug: Mietminderung berührt Grundsicherung, Harts IV etc.

Ich bin Rentnerin und beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt (Grundsicherung). Jetzt steht die Modernisierung der Wohnanlage an und die WBM hat mir eine Mietminderung zum Ausgleich der Belastungen angeboten. Darf ich diese persönlich annehmen oder ist diese ans Sozialamt abzutreten und ich hätte letztlich nichts davon?

1 Antworten
Der MieterbeiratDer Mieterbeirat Mitarbeiter antwortete vor 10 Jahren
Mietaufstellung für den Zeitraum der Modernisierung einholen
Ja, auch Mietminderungen (nicht nur bei Mieterhöhungen) wie aktuell aufgrund der Modernisierung, sind gegenüber den Ämtern anzugeben. Wenden Sie  sich schnellstmöglich direkt an die WBM und holen sich eine konkrete Mietaufstellung ein. Damit können sie bei den Ämtern zeitnah verbindliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie gegen die Höhe der Mietminderung geklagt haben, so ist nach dem Gerichtsentscheid auch der bis dahin vergangene Zeitraum in der Mietaufstellung zu berücksichtigen.