Senat und Wohnungsunternehmen machen ernst mit der angekündigten Wohnungspolitik für sozialverträgliche und bezahlbare Mieten.

BERLIN – Am heutigen Mittwoch haben die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher und die Vertreter der 6 städtischen Berliner Wohnungsbaugesellschaften eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, in der unter anderem geregelt ist, dass die Mieten für die rund 300.000 städtischen Wohnungen künftig nur noch um maximal zwei Prozent pro Jahr steigen dürfen.

Foto: Mieterbeirat Berlin-Spittelmarkt / Jandke

Bei Wohnungsvermietungen im Bestand sollen laut dieser Vereinbarung 60 statt bisher 55 Prozent an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) gehen, die über eher kleine Einkommen verfügen. Ein Viertel davon sind für besonders bedürftige Gruppen bestimmt, etwa Geflüchtete, Studenten, Obdachlose oder Bezieher bestimmter Transferleistungen. Bei Neubauprojekten sollen 50 Prozent der gebauten Wohnungen an WBS-Haushalte vermietet werden, zu maximal 6,50 Euro je Quadratmeter.

Außerdem wird die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent der Kaltmiete begrenzt, bisher lag dieser Wert bei neun Prozent. Beträgt die Nettokaltmiete von Bestandsmietverträgen mehr als 30 Prozent des Netto-Einkommens, kann sie in Härtefällen abgesenkt werden. Vereinbart wurde auch, dass die städtischen Gesellschaften bis 2021 mindestens 30 000 neue Wohnungen bauen sowie weitere 10.000 ankaufen. Bei der Vorbereitung und Umsetzung von Neubauprojekten ist mehr Bürgerbeteiligung geplant.

Kampf für gutes und bezahlbares Wohnen

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Beitrag von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher im heutigen Journal mittendrin von Berlin-Mitte zu gutem und bezahlbarem Wohnen in Berlin:

Angesichts des starken Mietanstiegs und des anhaltenden Bevölkerungswachstums ist mehr verfügbarer und bezahlbarer Wohnraum der entscheidende Faktor der rot-rot-grünen Wohnungspolitik in Berlin. Insgesamt liegt der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsentwicklung bei rund 20.000 Wohnungen pro Jahr.

Da in den vergangenen Jahren durch privaten Wohnungsneubau vor allem Eigentumswohnungen und teure Mietwohnungen entstanden sind, ist die Erweiterung des Bestands der landeseigenen Wohnungsunternehmen durch Neubau und Ankauf ein zentrales Instrument zur Schaffung und Erhaltung preiswerter Mietwohnungen. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen arbeiten mit großem Engagement und Unterstützung des Senats am vorgegebenen Ziel, in dieser Legislaturperiode 30.000 Wohnungen zu errichten. Davon wird die Hälfte für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen.

Auch die Liegenschaftspolitik wird aktiv für die Schaffung günstigen Mietwohnraums genutzt. Flächen für den Geschosswohnungsbau aus Landesbesitz sollen nur noch an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und soziale Bauträger vergeben werden.

Seit 1. Februar 2017  sind im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung 30 Prozent der errichteten Wohnfläche statt bisher 25 Prozent der Wohnungen bei privaten Wohnungsbauvorhaben, für die ein Bebauungsplan notwendig ist und ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen.

Den Mieterschutz wollen wir gemeinsam mit den Bezirken weiter ausbauen, unter anderem durch die konsequente Umsetzung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum, das Ausweisen von mehr sozialen Erhaltungsgebieten und neuen Sanierungsgebieten. Auch die gezielte Anwendung der Umwandlungsverordnung und Nutzung bezirklicher Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten gehört dazu.

Mieterinnen und Mieter sollen durch Beratungsangebote gestärkt, Anwohnerinnen und Anwohner durch partizipative Verfahren an Planungen besser beteiligt werden. Die soziale Wohnraumversorgung soll langfristig gesichert und soziale Ausgrenzung verhindert werden.

Um die  Anzahl mietpreisgebundener Wohnungen zu stabilisieren, werden der „alte“ soziale Wohnungsbau reformiert und die Anzahl der geförderten Mietwohnungen von aktuell 3.000 schrittweise auf 5.000 Wohnungen jährlich erhöht.

Mit dem vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 26. Januar 2017 verabschiedeten Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) wurden 52 Mio. Euro zur Förderung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden bei Inanspruchnahme von KfW-Mitteln und Gewährleistung einer Belegungsbindung bereitgestellt.

Dies eröffnet nach vielen Jahren erstmals wieder den Weg in eine sozial ausgewogene und ökologisch sinnvolle Sanierung des Gebäudebestands.

Katrin Lompscher
Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen

Mietpreisbremse prüfen

Tipp des Mieterbeirates zum Schluss: Mieterhöhungen, die in diesem Jahr in den 6 Gesellschaften bereits wirksam wurden, können – auf Antrag der betroffenen Mieter – rückwirkend korrigiert werden.