Wichtige Warnung!

Wichtige Warnung!

Liebe Mieterinnen und Mieter,

in den vergangenen Monaten wurden in unserem Wohnbereich wiederholt Kellereinbrüche begangen. Die dabei betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden dadurch beunruhigt und verunsichert.

Das Interesse der Einbrecher lag dabei nach Erfahrungen der Polizei an Sachen, die sich schnell zu Geld machen lassen. Beispiele sind Fahrräder, Werkzeuge, Skiausrüstungen u.a.m. Bestohlene stellen immer wieder fest, dass ihre Sachen danach auch im Internet angeboten werden.

Die Polizei rät daher, keine wertvollen Sachen im Keller zu lagern.

Wurde eingebrochen, muss sofort die Polizei unter 110 angerufen werden. Bei dem Gespräch erhalten die Betroffenen dann erste Verhaltensvorgaben von den zuständigen Beamten.

Was können die Mieterinnen und Mieter tun, um Einbrüche zu verhindern bzw. zu erschweren?

Wichtig ist vor allem die Hauseingangstür geschlossen zu halten und die Kellerzugangstüren immer abzuschließen. Nur eingeklinkte Kellereingangstüren lassen sich relativ einfach öffnen. Sind Türen defekt, sollte sofort die Hausverwaltung informiert werden.

Wichtig ist, dass Kellereinbrüche besonders dann auftraten, wenn das Durchgangstor Wallstraße immer wieder längere Zeit offen stand und damit Nichtbewohnern der Zugang zu den Eingangstüren erleichtert wurde.
Die Polizei rät, klingelnden fremden Personen nicht einfach die Haustür zu öffnen. Sie verweist auch darauf, dass sich Hausbewohner nicht scheuen sollten, die Polizei anzurufen, wenn sie zum Beispiel verdächtige Geräusche im Keller hören. Wer Verdächtiges meldet, hilft Einbrüche zu verhindern. Bei ungewöhnlichen oder verdächtigen Beobachtungen sollte daher sofort die 110 gewählt werden.

Der Mieterbeirat bittet alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner durch ihren Beitrag zur Einhaltung der genannten Sicherheitshinweise kriminelle Aktivitäten zu erschweren bzw. sogar zu verhindern. Der Mieterbeirat legt diesem Aushang zu Ihrer Kenntnisnahme die „10 goldenen Regeln“ der Polizei für sicheres Wohnen bei.

Post vom Ordnungsamt…

Post vom Ordnungsamt…

…wir haben vom Ordnungsamt eine erste Reaktion auf unsere Anfrage zu Problemen der Verkehrssicherheit in der Wallstraße (Bauobjekt Bank im Nebengebäude und Fahrradweg/Aufzug U-Bahnhof Spittelmarkt) erhalten.

Ihre MieterMeinung ist gefragt

Zur Vorbereitung unseres folgenden Gespräches mit dem Ordnungsamt bitten wir alle Mieterinnen und Mieter, die Erfahrungen mit und Hinweise zu den genannten Problemen haben, um ihre Mitarbeit und Information dazu an den Mieterbeirat (Anruf, Ansprechen, E-Mail oder kurzen schriftlichen Hinweis in den Briefkasten des Mieterbeirates vor der Wallstraße 36).

Falls Sie weitere Fragen an das Ordnungsamt haben, können wir gerne den bevorstehenden Kontakt zum Ordnungsamt nutzen, um auch diese Fragen zu Ihrer Unterstützung anzusprechen…

Antwort vom Ordnungsamt zum Problem "Verkehrssicherheit"

Antwort vom Ordnungsamt zum Problem “Verkehrssicherheit”

Offener Brief an Stadträtin Weissler,

Sehr geehrte Frau Stadträtin Weissler,

der Mieterbeirat Berlin-Spittelmarkt wendet sich an Sie mit der Bitte um Unterstützung bei der Lösung folgender Probleme:

Die Mieter am Spittelmarkt (Wallstraße 1 bis 8 und Seydelstraße 29 bis 37) stehen seit mehreren Jahren unter einer starken Dauerbelastung. Das heißt konkret:

  • 2014 bis 2016 tiefgreifende Modernisierung (entfernen und Neueinbau der Bäder, Erneuerung und 2m Beton-Absenkung der Fahrstühle auf Straßenniveau, Auswechslung der Wasserversorgung und Heizungsinstallation, umfassende Dämmung, Hofumbau und anderes mehr),
  • 2015 bis 2017 Tunnelöffnung und Tunnelsanierung der U-Bahn in der Wallstraße 1 bis 8 und der Seydelstraße 36 bis 37,
  • 2016 bis 2018  tiefgreifender Umbau des Nachbargebäudes in der Wallstraße (jetzt Bank, dritter grundsätzlicher Umbau seit 1990 – nach jedem neuen Verkauf).

Das bedeutet: 4 Jahre Dauerbelastung mit starker Schmutzbelastung, Lärm und deutlich eingeschränkter Lebens- und Wohnqualität für die Anwohner.

Dazu kommen aktuell bestehende Belastungen, zu denen wir um Ihre Unterstützung bitten. Das sind

  1. die aus unserer Sicht dringend erforderliche Überarbeitung der bestehenden Konzeption des Fahrradweges (Verlauf von der Seydelstraße über den Fußweg der Wallstraße 1 bis 2 bis zur Straßenanbindung vor der Wallstraße 2.
  2. die Straßensperrung  und -gestaltung vor der Baustelle  Nachbarhaus der Wallstr. 5 (Bankgebäude).

Zu 1.
Der Radweg durchquert auf dem Fußgängerweg ab der Seydelstraße direkt den von Fußgängern stark benutzten Zugang zum U-Bahnhof Spittelmarkt. Es kommt hier fast ständig zu komplizierten Situationen, da der Verkehrsverlauf sowohl für die Fußgänger als auch für die Radfahrer nur beschränkt zu überschauen ist. Da außerdem, die meisten Radfahrer mit einer unangemessen hohen Geschwindigkeit diesen Radweg nutzen, sind ständige Probleme vorprogrammiert.

Der zweite neuralgische Punkt betrifft den Teil dieses Radweges vor der Wallstraße 2. An diesem Punkt führt der Radweg direkt neben dem Ausgang des Fahrstuhls zur U-Bahnstation vorbei. Aussteigende U-Bahnnutzer müssen um den Aufzug herum nach links abbiegen, haben dabei aber keinerlei Sichtmöglichkeit auf die von der Wallstraße kommenden Radfahrer, so dass fast täglich gefährliche Situationen auftreten. Da viele Mütter mit Kleinkindern (oftmals mit Kinderwagen und einem (mehr …)

Kooperationsvereinbarung: Sozialverträgliche und bezahlbare Mieten

Kooperationsvereinbarung: Sozialverträgliche und bezahlbare Mieten

Senat und Wohnungsunternehmen machen ernst mit der angekündigten Wohnungspolitik für sozialverträgliche und bezahlbare Mieten.

BERLIN – Am heutigen Mittwoch haben die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher und die Vertreter der 6 städtischen Berliner Wohnungsbaugesellschaften eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, in der unter anderem geregelt ist, dass die Mieten für die rund 300.000 städtischen Wohnungen künftig nur noch um maximal zwei Prozent pro Jahr steigen dürfen.

Foto: Mieterbeirat Berlin-Spittelmarkt / Jandke

Bei Wohnungsvermietungen im Bestand sollen laut dieser Vereinbarung 60 statt bisher 55 Prozent an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) gehen, die über eher kleine Einkommen verfügen. Ein Viertel davon sind für besonders bedürftige Gruppen bestimmt, etwa Geflüchtete, Studenten, Obdachlose oder Bezieher bestimmter Transferleistungen. Bei Neubauprojekten sollen 50 Prozent der gebauten Wohnungen an WBS-Haushalte vermietet werden, zu maximal 6,50 Euro je Quadratmeter.

Außerdem wird die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent der Kaltmiete begrenzt, bisher lag dieser Wert bei neun Prozent. Beträgt die Nettokaltmiete von Bestandsmietverträgen mehr als 30 Prozent des Netto-Einkommens, kann sie in Härtefällen (mehr …)

Wohnungen ertrinken – Sintflut II.

In der GENESIS gab es bekanntlich nur eine Sintflut, während unserer jüngeren Modernisierungsgeschichte bereits eine Zweite.

7. März 2014 – In der Nacht von Sonntag zu Montag hatte eine Havarie im 7. OG der Wallstraße 5 mehrere Wohnungen unter Wasser gesetzt.

Ströme flossen gewaltig

Es kam zu Schäden in bewohnten Wohnungen, hinab bis zur 3. Etage. Das Wasser erreichte auch die im Ausbau befindliche 2. Etage und sogar den Keller. Sintflutartig ergossen sich die Wassermassen, sowohl im Installationsschacht (zwischen Küche und Bad) wie auch durch das komplette Treppenhaus, dermaßen stark, dass (mehr …)

Achtung bei Sozialunterstützung!

Mietaufstellung für den Zeitraum der Modernisierung einholen

Falls  Sie finanzielle Sozialunterstützung erhalten, achten Sie bitte darauf, dass gegenüber den Ämtern auch Mietminderungen (nicht nur bei Mieterhöhungen), wie aktuell aufgrund der Modernisierung, anzugeben sind. Wenden Sie  sich (mehr …)